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Bildungsscheck

  • der von der steirischen Arbeiterkammer ausgestellte 60-€-Bildungsscheck wird gegen Abgabe vom vollen Kursbeitrag in Abzug gebracht. (Ein Abzug von bereits ermäßigten Beträgen ist nicht möglich)
  • dieser 60-€-Bildungsscheck ist übertragbar an EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen oder an deren mündige Kinder, Schüler, Studenten, Präsenz- oder Zivildiener (solange Familienbeihilfe bezogen wird).
  • der 60-€-Bildungsscheck kann nur für einen Kurs eingelöst werden und besitzt Bargeldwert
  • der 60-€-Bildungsscheck kann nicht auf 2 oder mehrere Personen aufgeteilt werden
  • der Restwert kann nicht ausbezahlt oder ins nächste Semester übertragen werden
  • der 60-€-Bildungsscheck kann für folgende Kurse eingelöst werden: EDV, Sprachen, Kreativität, Freizeit und persönlichkeitsbildende Maßnahmen soweit sie im Konnex zur beruflichen Weiterbildung stehen und für Kurse im Bereich Gesundheit und Bewegung. Diese Kurse sind im Programm mit dem Logo „AK“ gekennzeichnet.

Bildungsscheck-Abfrage: Ab sofort können Sie Ihren persönlichen Bildungsscheck-Code auch online abfragen. Halten Sie dafür Ihre ACard-Nummer bereit.

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