Bildungsscheck
Bedingungen für den Bildungsscheck
Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark muss gleichzeitig mit der Anmeldung eingelöst werden. Die Einlösung erfolgt bei Onlinebestellung durch Eingabe der Kennnummer des Bildungsschecks, bei persönlicher Anmeldung durch Vorlage des Bildungsschecks. Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark kann nur für einen Kurs ab einem Kurspreis von 70 Euro eingelöst werden, wobei es keine Gutschrift für Kurspreise zwischen 70 Euro und 79,99 Euro gibt. Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark kann nicht ins nächste Semester übertragen werden, und eine Aufteilung auf mehrere Personen ist nicht möglich.
Bei einer Rückabwicklung des Vertrages wird der Bildungsscheck für das angegebene Semester wieder gültig. Der Bildungsscheck kann an Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen, Lebensgefährt:innen und an Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, für die Familienbeihilfe bezogen wird, übertragen werden. Bei Teilnehmer:innen, die vor dem Verlust des Arbeitsplatzes arbeiterkammerzugehörig waren und eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, ersetzt der Bescheid des Arbeitsmarktservices den Bildungsscheck. Wird ein Bildungsscheck eingelöst, kann für diese Anmeldung kein Rabatt gewährt werden.
Bildungsscheck-Abfrage: Ab sofort können Sie Ihren persönlichen Bildungsscheck-Code auch online abfragen. Halten Sie dafür Ihre ACard-Nummer bereit.
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