Bildungsscheck
Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark muss gleichzeitig mit der Anmeldung eingelöst werden. Die Einlösung erfolgt bei Onlinebestellung durch Eingabe der Kennnummer des Bildungsschecks, bei persönlicher Anmeldung durch Vorlage des Bildungsschecks. Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark (AK) kann für alle kostenpflichtigen Kurse der Volkshochschule Steiermark bis zu 80 Euro eingelöst werden, wobei es keine Gutschrift für Kurspreise unter 80 Euro gibt. Der 80-Euro-Bildungsscheck der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark kann nicht ins nächste Semester übertragen werden, und eine Aufteilung auf mehrere Personen ist nicht möglich.
Bei einer Rückabwicklung des Vertrages wird der Bildungsscheck für das angegebene Semester wieder gültig. Der Bildungsscheck kann an Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen, Lebensgefährt:innen und an Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, für die Familienbeihilfe bezogen wird, übertragen werden. Bei Teilnehmer:innen, die vor dem Verlust des Arbeitsplatzes arbeiterkammerzugehörig waren und eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, ersetzt der Bescheid des Arbeitsmarktservices den Bildungsscheck. Wird ein Bildungsscheck eingelöst, kann für diese Anmeldung kein Rabatt gewährt werden.
Bildungsscheck-Abfrage: Ab sofort können Sie Ihren persönlichen Bildungsscheck-Code auch online abfragen. Halten Sie dafür Ihre ACard-Nummer bereit.
Zu den vollständigen AGB
Karenzbildungskonto
1.000 Euro bekommen AK-Mitglieder in Elternkarenz auf ein Karenzbildungskonto gutgeschrieben. Diese Summe ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes für unsere Kurse einlösbar!
So funktioniert's:
Wer sich während seiner Karenz weiterbilden möchte, sollte sich die 1.000 Euro bei uns in Form eines namentlich gekennzeichneten Sparbuchs abholen.
In Graz stellen wir von der Volkshochschule das Karenzbildungskonto aus: Tel.: 05/7799-5000 bzw. Köflacher Gasse 7, 8020 Graz. Für die Ausstellung des Karenzbildungskontos in einer der AK-Außenstellen vereinbaren Sie bitte einen Termin: Kontakt zu den AK-Außenstellen
Mitzubringen
Mitzubringen sind ein Lichtbildausweis und die Bestätigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeld-Bezug (Mitteilung über Ihren Leistungsanspruch nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz).
Alle weiteren Infos der AK für das KBK
Pro Kurs dürfen nicht mehr als 500 Euro vom Karenzbildungskonto abgebucht werden, die Anzahl der Kurse pro Semester ist nicht limitiert, sodass pro Semester auch mehrere Kurse besucht werden können. Vorsicht – wer sein Büchlein nicht mehr findet, hat auch sein Guthaben verloren. Etwaiges Restguthaben erlischt mit dem Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz. Bei geteilter Karenzzeit bevor das Kind zwei geworden ist, bekommen Vater und Mutter je ein eigenes AK-Karenzbildungskonto. Dann sind von beiden Elternteilen die Nachweise zu erbringen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!