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Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dem/der   7.2   Ist die VHS durch das rechtswidrige Verhalten des/der
               TN der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag für die Teil-  TN Ansprüchen Dritter ausgesetzt, bspw. durch eine
               nahme an der Veranstaltung binnen 14 Tagen zu-  Beschädigung des Veranstaltungsortes, verpflichtet sich
               rückerstattet wird. Für die Rückerstattung verwendet   der/die TN dazu, die VHS diesbezüglich schad- und
               die VHS dasselbe Zahlungsmittel, dessen sich der/die   klaglos zu halten.
               TN bedient hat. Bei ausdrücklicher Zustimmung des/  7.3   Die VHS haftet NICHT für Schäden, welche aus einem
               der TN kann ein anderes Zahlungsmittel vereinbart   von dem/der der Veranstaltungsleiter/in erteilten Rat
               werden, sofern dieses keine Kosten für den/die TN   oder der Verwertung von in der Veranstaltung erwor-
               auslöst. Ausnahme: Bildungsscheck! Ein Anspruch   benen Kenntnissen entstanden sind. Der/Die TN nimmt
               auf eine spätere Durchführung der Veranstaltung be-  zur Kenntnis, dass Vertragsinhalt zwischen dem/der
               steht nicht. Sofern die VHS an der Unmöglichkeit der   TN und der VHS nicht die Vermittlung der jeweiligen
               Durchführung der Veranstaltung kein Verschulden   Kenntnisse ist, sondern die Organisation der jeweiligen
               trifft, ist der Ersatz von frustrierten Aufwendungen,   Veranstaltungen, sodass die jeweiligen VHS-Veranstal-
               bspw. in Form von Reise- und Übernachtungskosten,   tungsleiterInnen insofern nicht ErfüllungsgehilfInnen der
               ausgeschlossen.                     VHS sind.
           5.7   Wird ausschließlich die Abhaltung einzelner Teileinheiten
               bzw. Module unmöglich, sind die Vertragsparteien nur   8.   Nutzungs- und Urheberrechte
               zum Teilrücktritt im Ausmaß der entfallenden Teilein-  8.1   Veranstaltungsunterlagen, die im Zuge einer Veranstal-
               heiten bzw. Module berechtigt. Dem/Der TN wird ein   tung verwendet werden, sind allenfalls urheberrechtlich
               aliquoter Betrag im Verhältnis zwischen den entfallenden   geschützt. Der/Die TN erwirbt durch die Teilnahme an
               und den durchzuführenden Teileinheiten bzw. Modulen   einer Veranstaltung diesbezüglich keine Rechte, insbe-
               zurückerstattet, es sei denn, die Veranstaltung als Ge-  sondere kein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
               samtes wird durch den auch nur teilweisen Entfall von   Speicherung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte oder
               einzelnen Einheiten der Veranstaltung für den/die TN   Verarbeitung. Der/Die TN ist ausschließlich dazu be-
               objektiv wertlos (beispielsweise weil als Folge Zutritts-  rechtigt, die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen
               voraussetzungen zu Prüfungen etc. nicht nachgewiesen   im Rahmen der Veranstaltung zu verwenden (als Pflicht-
               werden können). Auch in diesem Fall entsteht dem/der   lektüre, Prüfungsvorbereitung etc.).
               TN jedoch aus der nachträglichen Unmöglichkeit kein   8.2   Sollte der VHS durch die rechtswidrige und schuldhafte
               Schadenersatzanspruch gegenüber der VHS.  Urheberrechtsverletzung eines/einer TN ein Schaden
           5.8   Die VHS ist, sofern dies aus organisatorischen Gründen   entstehen bzw. sollten gegenüber der VHS diesbezüg-
               oder aus Gründen der Qualitätssicherung unumgänglich   lich Ansprüche von Dritten erhoben werden, verpflich-
               ist, dazu berechtigt, die Vortragenden, die Termine oder   tet sich der/die TN, die VHS diesbezüglich schad- und
               die Veranstaltungsorte zu ändern. Ist es dem/der TN aus   klaglos zu halten.
               diesem Grund (Änderung der Termine oder Veranstal-
               tungsorte) nicht möglich, an der Veranstaltung teilzu-  9.  Kommunikation
               nehmen, ist er/sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  9.1   Die Kommunikation zwischen der VHS und dem/der
                                                   TN erfolgt primär via Onlinenachrichten, E-Mail, Post
           6.   Ausschluss einzelner TN von der Veranstaltung  und Telefon.
           6.1   Die VHS sowie die VHS-VeranstaltungsleiterInnen sind   9.2   Der/Die TN ist dazu verpflichtet, alle Kontaktdaten echt,
               dazu berechtigt, den/die TN im Falle einer anhaltenden   richtig und vollständig bekannt zu geben. Änderungen
               Störung der Veranstaltung, wiederholter Missachtung   der Kontaktdaten sind der VHS umgehend schriftlich
               der Anweisungen der VHS-VeranstaltungsleiterInnen,   bekanntzugeben. Kommt der/die TN dieser Verpflich-
               der Gefahr, dass sich der/die TN selbst und/oder an-  tung nicht nach, gelten Schreiben als zugegangen, wenn
               dere TN in Gefahr bringt oder bei Vorliegen anderer   sie an die letzte der VHS bekanntgegebene Adresse/
               Gründe, welche die weitere Teilnahme des/der TN aus   Telefonnummer übermittelt wurden.
               Sicht der VHS oder der VHS-VeranstaltungsleiterInnen   9.3   Der/Die angemeldete TN erklärt sich damit einverstan-
               unzumutbar machen, von der weiteren Teilnahme aus-  den, dass Informationen und Unterlagen im Zusam-
               zuschließen.                        menhang mit der Veranstaltung per E-Mail (sofern eine
           6.2   In einem derartigen Fall findet keine Rückerstattung   Mailadresse bei der Anmeldung angegeben wurde), SMS
               des Teilnahmebeitrages statt.       (sofern eine Mobiltelefonnummer bei der Anmeldung
                                                   angegeben wurde) oder per Post übermittelt werden.
           7.  Schadenersatz                   9.4   Die VHS haftet nicht für Schäden, die dem/der TN da-
           7.1   Die VHS haftet aus dem Titel des Schadenersatzes aus-  durch entstehen, dass diese/r E-Mails, Onlinenachrich-
               schließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für   ten und/oder SMS und/oder Post nicht oder verspätet
               Personenschäden gilt diese Einschränkung nicht.  abruft/liest.

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