Page 3 - Deutschlandsberg
P. 3

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VOLKSHOCHSCHULE STEIERMARK!



           1.  Präambel                            eine Antwortfrist von 20 Werktagen). Binnen dieser
           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge:   Frist ist der/die TN an seine/ihre Anmeldung gebun-
           „AGBs“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Volks-  den und ein Rücktritt ist unzulässig. Die Rücktrittsrechte
           hochschule Steiermark, (in der Folge: „VHS“), Köflacher Gasse   laut Punkt 5 bleiben davon unberührt.
           7, 8020 Graz, ZVR: 3360 17 361 und ihrem Vertragspartner/  2.5   Die Anzahl der TN einer jeden Veranstaltung ist limitiert.
           ihrer Vertragspartnerin, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (in   Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt grundsätzlich nach
           der Folge: „TN“) ihrer Veranstaltungen.  dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der VHS.
           Die VHS ist ein gemeinnütziger Verein und bietet dem/der TN   2.6   Anderslautende Bestimmungen in einzelnen Veran-
           insbesondere Kongresse, Bildungsprogramme, Bildungsveran-  staltungs- sowie Programminformationen, bspw. eine
           staltungen, Lernhilfe, Events, Seminare, Kurse, Kurzlehrgänge   Reihung nach Qualifikation, ein alternativer Start einer
           und Kooperationslehrgänge (in der Folge: „Veranstaltungen“)   Veranstaltung, Ausbildungsstand, Ausbildungserfolg
           an. Die VHS ist überwiegend im Bereich der Erwachsenenbil-  oder das Ergebnis eines Aufnahmegespräches, bleiben
           dung tätig und finanziert sich zu einem wesentlichen Teil durch   davon unberührt. Die VHS prüft allfällige Zulassungs-
           die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen.  voraussetzungen im Anmeldezeitraum innerhalb von
           Neben diesen AGBs können für die einzelnen Veranstaltungen   10 Werktagen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen
           individuelle Veranstaltungs- sowie Programminformationen   Bestätigung der Erfüllung der Zulassungsvorausset-
           bestehen. Diese bilden gemeinsam mit den vorliegenden   zungen durch die VHS zustande.
           AGBs die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen der   2.7   Berechtigt zur Buchung sind Personen ab Vollendung
           VHS und dem/der TN. Sollten die AGBs und die Veranstal-  des 14. Lebensjahrs. Sofern diese noch nicht volljährig
           tungs- sowie Programminformationen inhaltlich voneinander   sind, ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen
           abweichen, gehen die individuelleren Veranstaltungs- sowie   VertreterInnen vorzulegen. Personen, die das 14. Le-
           Programminformationen den AGBs vor.     bensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig
                                                   sind, bedürfen nicht der Zustimmung der gesetzlichen
           2.  Vertragsabschluss                   VertreterInnen, wenn:
           2.1   Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der VHS ist   2.7.1  die Kursgebühren aus dem durch eigenen Er-
               entweder mit dem Online-Anmeldeformular, abrufbar   werb erzielten Einkommen bestritten werden
               unter www.vhsstmk.at, telefonisch, per Email oder per-  können und
               sönlich am Sitz der jeweiligen VHS – entsprechend der   2.7.2  keine Gefährdung der eigenen Lebensbedürf-
               Datenschutzerklärung der VHS (abrufbar unter www.  nisse vorliegt.
               vhsstmk.at/datenschutz) – möglich. Die Anmeldezeiten   2.8   Veranstaltungen, die aus mehreren Modulen (Kursein-
               werden entweder online unter www.vhsstmk.at oder in   heiten) bestehen, bilden eine untrennbare Einheit. Ein
               einzelnen Veranstaltungs- sowie Programminformati-  Vertragsabschluss über einzelne Module (Kurseinheiten)
               onen im Voraus bekannt gegeben.     ist ausgeschlossen. Es ist für die VHS erforderlich, die
           2.2   Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der AGBs   TN-Anzahl konstant zu halten, um die notwendige In-
               und der Datenschutzerklärung der VHS zustande. Da-  teraktion zwischen den TN einerseits und zwischen den
               von ist eine Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung   VeranstaltungsleiterInnen andererseits zu gewährleisten.
               zu unterscheiden.               2.9   Ansprüche des/der TN aus einem Vertrag sind unübertrag-
           2.3   Die Anmeldung ist innerhalb des ausgewiesenen An-  bar, sofern die VHS dieser Übertragung nicht ausdrücklich
               meldezeitraumes (abrufbar unter www.vhsstmk.at   schriftlich oder im Rahmen der vorliegenden AGBs zustimmt.
               sowie in den jeweils aktuellen Veranstaltungs- sowie
               Programminformationen) telefonisch, persönlich und   3.  Teilnahmebeitrag
               über die Homepage der VHS (abrufbar unter www.  3.1   Der Teilnahmebeitrag enthält keine Umsatzsteuer.
               vhsstmk.at) möglich. Die VHS bemüht sich, auch au-  3.2   Im Teilnahmebeitrag sind, sofern die Veranstaltungs-
               ßerhalb des Anmeldezeitraumes eingehende Anmel-  sowie Programminformationen nichts anderes vorse-
               dungen zu berücksichtigen. Bis zur Übermittlung der   hen, die Veranstaltungsunterlagen nicht inbegriffen.
               schriftlichen Bestätigung durch die VHS kann der/die   Ausdrücklich ausgenommen sind zusätzlich erforder-
               TN aus einer Anmeldung außerhalb des Anmeldezeit-  liche Fachliteratur und Materialien (bspw. Farben, Turn-
               raumes keinen Anspruch ableiten.    und/oder Schwimmhilfen und -geräte), Reisekosten,
           2.4   Die VHS wird die Anmeldung im ausgewiesenen An-  Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten
               meldezeitraum bearbeiten (Ausnahme bilden die stei-  allfälliger Bewerbungsverfahren und sonstige Auslagen
               rischen Schulferien, hier gilt bei Onlineanmeldungen   (bspw. Kosten für Wiederholungsprüfungen).

           DEUTSCHLANDSBERG                                                    3
   1   2   3   4   5   6   7   8