Page 5 - Graz / Graz Umgebung
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Veranstaltung besteht nicht. Sofern die VHS an der   8.2   Sollte der VHS durch die rechtswidrige und schuldhafte   11.  Hausordnung und Gebührenordnung
               Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung   Urheberrechtsverletzung eines/einer TN ein Schaden   Der/Die TN verpflichtet sich, die an den jeweiligen
               kein Verschulden trifft, ist der Ersatz von frustrier-  entstehen bzw. sollten gegenüber der VHS diesbezüg-  Standorten ausgehängte Hausordnung einzuhalten.
               ten Aufwendungen, bspw. in Form von Reise- und   lich Ansprüche von Dritten erhoben werden, verpflich-
               Übernachtungskosten, ausgeschlossen.  tet sich der/die TN, die VHS diesbezüglich schad- und   12.  Schlussbestimmungen
           5.7   Wird ausschließlich die Abhaltung einzelner Teilein-  klaglos zu halten.  12.1  Die VHS ist ausschließlich dazu bereit, zu diesen
               heiten bzw. Module unmöglich, sind die Vertragspar-                    AGBs zu kontrahieren. Sollten AGBs des/der TN Be-
               teien nur zum Teilrücktritt im Ausmaß der entfallenden   9.   Kommunikation  stimmungen enthalten, welche diesen AGBs zuwider-
               Teileinheiten bzw. Module berechtigt. Dem/Der TN wird   9.1   Die Kommunikation zwischen der VHS und dem/der   laufen oder zusätzliche (hier nicht berücksichtigte)
               ein aliquoter Betrag im Verhältnis zwischen den entfal-  TN erfolgt primär via Onlinenachrichten, E-Mail, Post   Bestimmungen enthalten, die von den gesetzlichen
               lenden und den durchzuführenden Teileinheiten bzw.   und Telefon.      Bestimmungen abweichen, so werden diese Bestim-
               Modulen zurückerstattet, es sei denn, die Veranstal-  9.2   Der/Die TN ist dazu verpflichtet, alle Kontaktdaten   mungen nicht Vertragsinhalt.
               tung als Gesamtes wird durch den auch nur teilweisen   echt, richtig und vollständig bekannt zu geben. Än-  12.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs den ge-
               Entfall von einzelnen Einheiten der Veranstaltung für   derungen der Kontaktdaten sind der VHS umgehend   setzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam
               den/die TN objektiv wertlos (beispielsweise weil als   schriftlich bekanntzugeben. Kommt der/die TN dieser   sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht davon be-
               Folge Zutrittsvoraussetzungen zu Prüfungen etc. nicht   Verpflichtung nicht nach, gelten Schreiben als zuge-  rührt.
               nachgewiesen werden können). Auch in diesem Fall   gangen, wenn sie an die letzte der VHS bekanntge-  12.3  Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Alle
               entsteht dem/der TN jedoch aus der nachträglichen   gebene Adresse/Telefonnummer übermittelt wurden.  Änderungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Gül-
               Unmöglichkeit kein Schadenersatzanspruch gegen-  9.3   Der/Die angemeldete TN erklärt sich damit einver-  tigkeit der Schriftform.
               über der VHS.                       standen, dass Informationen und Unterlagen im Zu-
           5.8   Die VHS ist, sofern dies aus organisatorischen Gründen   sammenhang mit der Veranstaltung per E-Mail (so-  13.  Anwendbares Recht/Gerichtsstand
               oder aus Gründen der Qualitätssicherung unumgäng-  fern eine Mailadresse bei der Anmeldung angegeben   13.1  Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der VHS und dem/
               lich ist, dazu berechtigt, die Vortragenden, die Termine   wurde), SMS (sofern eine Mobiltelefonnummer bei der   der TN kommt österreichisches Recht, unter Ausschluss
               oder die Veranstaltungsorte zu ändern. Ist es dem/der   Anmeldung angegeben wurde) oder per Post übermit-  der Verweisungsnormen des IPR, zur Anwendung.
               TN aus diesem Grund (Änderung der Termine oder   telt werden.      13.2  Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
               Veranstaltungsorte) nicht möglich, an der Veranstal-  9.4   Die VHS haftet nicht für Schäden, die dem/der TN   dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des
               tung teilzunehmen, ist er/sie zum Rücktritt vom Vertrag   dadurch entstehen, dass diese/r E-Mails, Online-  für Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Die
               berechtigt.                         nachrichten und/oder SMS und/oder Post nicht oder   VHS ist jedoch nach freiem Ermessen berechtigt, Klage
                                                   verspätet abruft/liest.            auch am allgemeinen Gerichtsstand des/der TN zu füh-
           6.   Ausschluss einzelner TN von der Veranstaltung                         ren.
           6.1   Die VHS sowie die VHS-VeranstaltungsleiterInnen sind   10.  Datenschutz  13.3  Die Rechte von VerbraucherInnen nach § 14 KSchG
               dazu berechtigt, den/die TN im Falle einer anhaltenden   10.1  Die VHS ist berechtigt, Daten, die den/die TN betref-  sowie Art 17ff EuGVVO bleiben davon unberührt.
               Störung der Veranstaltung, wiederholter Missachtung   fen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten sowie im
               der Anweisungen der VHS-VeranstaltungsleiterInnen,   Rahmen der Erfüllung des Vertrages und entsprechend
               der Gefahr, dass sich der/die TN selbst und/oder an-  der jeweils gültigen DSGVO zu verwenden und zu ver-
               dere TN in Gefahr bringt oder bei Vorliegen anderer   werten. Die VHS verpflichtet sich, alle Informationen
               Gründe, welche die weitere Teilnahme des/der TN aus   und Daten, die sie von den TN im Zusammenhang
               Sicht der VHS oder der VHS-VeranstaltungsleiterInnen   mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhält, ver-
               unzumutbar machen, von der weiteren Teilnahme aus-  traulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu
               zuschließen.                        machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über
           6.2   In einem derartigen Fall findet keine Rückerstattung   die Beendigung der Teilnahme an einer Veranstaltung
               des Teilnahmebeitrages statt.       hinaus.
                                               10.2  Diesbezügliche Details sind unter www.vhsstmk.at/
           7.   Schadenersatz                      datenschutz abrufbar.
           7.1   Die VHS haftet aus dem Titel des Schadenersatzes
               ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
               Für Personenschäden gilt diese Einschränkung nicht.
           7.2   Ist die VHS durch das rechtswidrige Verhalten des/der
               TN Ansprüchen Dritter ausgesetzt, bspw. durch eine
               Beschädigung des Veranstaltungsortes, verpflichtet sich
               der/die TN dazu, die VHS diesbezüglich schad- und
               klaglos zu halten.
           7.3   Die VHS haftet NICHT für Schäden, welche aus einem
               von dem/der der Veranstaltungsleiter/in erteilten Rat
               oder der Verwertung von in der Veranstaltung erwor-
               benen Kenntnissen entstanden sind. Der/Die TN nimmt
               zur Kenntnis, dass Vertragsinhalt zwischen dem/der
               TN und der VHS nicht die Vermittlung der jeweiligen
               Kenntnisse ist, sondern die Organisation der jeweiligen
               Veranstaltungen, sodass die jeweiligen VHS-Veranstal-
               tungsleiterInnen insofern nicht ErfüllungsgehilfInnen
               der VHS sind.
                                                KURZ ERKLÄRT
           8.   Nutzungs- und Urheberrechte
           8.1   Veranstaltungsunterlagen, die im Zuge einer Veranstal-  Kurse mit diesem Logo sind
               tung verwendet werden, sind allenfalls urheberrechtlich   barrierefrei zugänglich.   Kurse mit diesem Logo sind neu im Programm.  NEU!
               geschützt. Der/Die TN erwirbt durch die Teilnahme an
               einer Veranstaltung diesbezüglich keine Rechte, insbe-  (Genauere Informationen in Ihrer VHS)  Kurse konzipiert für die Zielgruppe „Frauen“.
               sondere kein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,   Kurse mit diesem Logo sind
               Speicherung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte oder   AK-bildungsscheckfähig.  Kurse konzipiert für die Zielgruppe „Männer“.
               Verarbeitung. Der/Die TN ist ausschließlich dazu be-
               rechtigt, die ausgegebenen Veranstaltungsunterla-  AK-Kurse zum Thema Digitalisierung            ce
               gen im Rahmen der Veranstaltung zu verwenden (als                   community education
               Pflichtlektüre, Prüfungsvorbereitung etc.).  Elternbildungsgutschein  ELTERNBILDUNGSGUTSCHEIN
                                                                        ELTERNBILDUNGSGUTSCHEIN
           Graz-Stadt • Graz-Umgebung                                                                              5
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